Gemeindeverwaltung Obergurig
Hauptstraße 24
02692 Obergurig
Gemeindeverwaltung Obergurig - Hornja Hórka

Gemeinde Obergurig

Hornja Hórka

Telefon:
035938 586 0
Telefax:
035938 586 20
E-Mail:
gemeindeamt@obergurig.de

Geburtstage und Ehejubiläen im Gemeindeblatt

Dort heißt es:

  1. Die Notbetreuung wird nur für: Kinder in Kitas, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen eingerichtet. An weiterführenden Schulen wird keine Notbetreuung angeboten.
  2. Eine entsprechende Notbetreuung ist in jeder Grund- und in jeder Förderschule und Kita, Kindertagespflegestelle und heilpädagogischen Kindertageseinrichtung vorzusehen, um kleine Gruppen und eine Betreuung im gewohnten Umfeld sicherzustellen.
  3. Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur, wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
  4. Die Bereiche der kritischen Infrastruktur sind in der Anlage zur Allgemeinverfügung abschließend geregelt. Arbeitgeber müssen auf dem beigefügten Formular bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und für deren Betrieb zwingend erforderlich sind.

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