Allgemeinverfügung für den Landkreis Bautzen vom 23.10.2020
Das ändert sich im Landkreis Bautzen:
Erhebung von Kontaktdaten
Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen zur Nachverfolgung von Infektionen die folgenden personenbezogenen Daten erheben:
- Name
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- und neuerdings auch die Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs.
Ausgenommen ist der Bereich von Geschäften, Läden und Verkaufsständen.
Feiern daheim und in öffentlichen Räumen
Feiern sind im öffentlichen und im privaten Raum, innen wie außen, ausschließlich im Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen zulässig
Maskenpflicht
Mund-Nasenbedeckungen werden im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, angeordnet. Dies gilt auch für Versammlungen nach § 8 Grundgesetz und § 23 der Verfassung des Freistaates Sachsen. In Schulgebäuden und auf dem Schulgelände gilt eine Maskenpflicht, nicht aber im Unterricht.
Sperrstunde und Alkoholverbot
Von 22:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages sind Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. In dieser Zeit ist auch die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken untersagt.
Veranstaltungen
Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ist auf 100 Personen zu begrenzen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt erneut abgestimmten Hygienekonzeptes.
Die Allgemeinverfügung vom 24.10.2020 lesen Sie im Detail hier >>>
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