Gemeinde Obergurig

Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen

Gegenstand der Maßnahme

Wer während der Pandemie seine Kinder betreuen muss, weil Krippe, Kita, Schule und Hort durch die Behörden geschlossen wurden und deshalb vorübergehend nicht arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass Betroffene teilweisen Ersatz für ihren Verdienstausfall erhalten.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Bitte beachten: Die Entschädigungsansprüche von Eltern, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, werden über den jeweiligen Arbeitgeber geregelt. Antragsberechtigt sind in diesen Fällen nur die Arbeitgeber!

Es wird empfohlen den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit zu stellen.

Weitere Details sowie die Antragsformulare erhalten Sie hier >>>