Gemeinde Obergurig

Für ein sauberes Ortsbild

Liebe Straßenanlieger und Grundstückseigentümer,  

aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Verpflichtung zum Reinigen der Gehwege in der Gemeinde Obergurig hinweisen.  

In der gültigen Satzung heißt es: 

„Gehwege sind vor allem von Schmutz, Abfällen, Unkraut und Laub zu reinigen.“  

Als Gehwege gelten:  

a) Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m, wenn Gehwege auf keiner Seite vorhanden sind.

b) Flächen am Rande von Fußgängerbereichen in einer Breite von 1,50 m.

c) Gemeinsame Geh- und Radwege

d) Fuß- und Treppenwege, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr bestimmt sind.  

Die Verpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Länge der entlang der Grundstücksgrenzen verlaufenden Gehwege.  

Ist nur ein Gehweg vorhanden, treffen die Verpflichtungen nur die Anlieger, deren Grundstück an den Gehweg angrenzt.  

Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zugang zu der sie erschließenden Straße, erstrecken sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten auf den Gehweg, der vor dem unmittelbar angrenzenden Grundstück liegt.“