"Härtefallfonds" für Privathaushalte - Energiepreise
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
da uns derzeit vermehrt Anfragen zur Beantragung von finanzieller Hilfe zum Thema Energiepreise erreichen, möchten wir Sie darüber informieren, dass uns bisher noch keine genauen Informationen zum Ablauf bekannt sind.
Auf der Seite www.sachsen.de wird dazu folgendes geschrieben:
"Bundestag und Bundesrat haben am 15. und 16. Dezember beschlossen, dass auch nicht leitungsgebundene Heizmittel wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Dazu wurden Mittel in Höhe von 1,8 Mrd. Euro bereitgestellt. Details zur Umsetzung sind nun in Arbeit, eine Bund-Länder-Vereinbarung wird vorbereitet. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.
Die Zuschüsse aus dem Härtefall-Fond sind für Haushalte vorgesehen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Vorgesehen ist ein Verfahren in Verbindung mit einer Einzelfallbetrachtung, um Privathaushalte bei entsprechenden Voraussetzungen zu entlasten.
Wie bei den anderen Preisbremsen sollen dabei für 80% des Verbrauchs die Preisbestandteile erstattet werden, die eine Preisverdoppelung überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Energieträger zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 beschafft wurden."
Sobald uns die Verfahrensweise zur Beantragung bekannt ist, werden wir Sie informieren.