Information zu Elternbeiträgen
Liebe Eltern,
wenn auch die aktuellen Zeiten uns allen und Ihnen im Besonderen alles abverlangen, möchten wir Ihnen und Ihren Lieben für das neue Jahr 2021 viel Gesundheit, Kraft und Zuversicht wünschen.
Aktuell erreichen uns vermehrt Nachfragen zur Auswirkung der Schließung der Kindertageseinrichtungen auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den laufenden Monat.
Grundsätzlich gilt: Die Finanzierung der Kita-/Hortgebühren erfolgt über mehrere Ebenen, so dass die durch den KITA-/Hortbetrieb entstehenden Kosten durch das Land Sachsen, die Kommunen (Gemeinde oder Stadt und ggf. den Landkreis) sowie durch Sie, also in der Regel die Eltern, getragen werden. Jede Änderung, Anpassung oder der Verzicht der Erhebung von Elternbeiträgen muss demnach durch die beiden Kostenträger, das Land Sachsen oder die Kommunen vorgegeben und beschlossen werden.
Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt. Diese Vereinbarung steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt des Sächsischen Landtages. Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Für den Dezember 2020 wird die Hälfte des Elternbeitrages zurückerstattet.
Für Januar 2021 wird kein Elternbeitrag erhoben.
Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.
Die monatliche Verpflegungspauschale für Januar 2021 werden wir selbstverständlich nur denjenigen Eltern in Rechnung stellen bzw. einziehen, deren Kinder auch tatsächlich im laufenden Monat in unseren Einrichtungen betreut worden sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Thomas Polpitz Bürgermeister