Kindereinrichtungen öffnen ab 20.05.2021
Ab dem 20.05.2021 dürfen die Kindereinrichtungen in der Gemeinde im „eingeschränkten Regelbetrieb“ wieder öffnen. Demnach sind weiterhin feste Gruppen mit festen Bezugspersonen zu bilden.
Aufgrund dieser Regelungen kommt es weiterhin zu Einschränkungen der Öffnungszeiten. Die Kinderbetreuung kann demzufolge nur bis 16 Uhr abgesichert werden.
Die Elternbeitragszahlung für die Monate April/Mai wird nur vereinnahmt, wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Eine Berechnung erfolgt Ende Mai. Für die Zeit des eingeschränkten Regelbetriebes ab 20.05. wird ein Elternbeitrag für 2 Wochen berechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung