Gemeinde Obergurig

Neue Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung auch im Landkreis Bautzen

Ab dem 01.12.2020 gilt für den Landkreis Bautzen eine neue Allgemeinvefügung.

Die neue Verfügung trifft u.a. die folgenden Regelungen: 

Kontaktbeschränkungen

Ab morgen sind Treffen nur von maximal 5 Personen, in 2 Hausständen in der Öffentlichkeit und Zuhause möglich. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet.

Ausnahme: Weihnachten

Ab 23. Dezember dürfen sich maximal 10 Personen – gerechnet ohne Kinder unter 14 Jahren – unabhängig von der Zahl der Hausstände treffen.

Alkohol
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ab morgen ganztägig (0:00 bis 24:00 Uhr) untersagt. Das gleiche gilt für die Abgabe von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, gemeint sind hier vor allem Fußgängerzonen, Parkplätze, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen.
Ausgangsbeschränkungen

Im Landkreis Bautzen gilt ab morgen: Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nur aus triftigem Grund möglich.

Triftige Gründe sind unter anderem

Versammlungen 

Demonstrationen werden auf 200 Teilnehmer an einem festen Ort beschränkt.

Wichtig: Schulen und Kitas bleiben geöffnet

Entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates werden die Kinder in Krippen und Kitas ab morgen wie im Frühjahr in festen Gruppen betreut.

Auch Schulen stellen ihren Betrieb um, wenn es notwendig ist. Grundsätzlich gilt weiter der Präsenzunterricht, die Schulpflicht besteht. Je nach Zahl der Infektionen und Quarantänen in den einzelnen Schulen bzw. Klassen entscheidet die jeweilige Schule über einen Übergang in Wechsel- oder einen Mix aus Präsenz- und Heimunterricht mittels digitaler Lernplattformen. Neu ist auch: Ab der Klasse 7 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

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