Gemeinde Obergurig

Wichtige Information - zur Schließung von KiTa und Grundschule ab Mittwoch, 18.03.2020

Gerade erreichte uns die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums vom 16.03.2020.

Dort heißt es:

1.     Die Notbetreuung wird nur für
a.     Kinder in Kitas, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und
b.     Schüler der Klassen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen eingerichtet.
An weiterführenden Schulen wird keine Notbetreuung angeboten.
 
2.     Eine entsprechende Notbetreuung ist in jeder Grund- und Förderschule und in jeder Kita, Kindertagespflegestelle und heilpädagogischen Kindertageseinrichtung vorzusehen, um kleine Gruppen und eine Betreuung im gewohnten Umfeld sicherzustellen.
 
3.     Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur, wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
 
4.     Die Bereiche der kritischen Infrastruktur sind in der Anlage zur Allgemeinverfügung abschließend geregelt. Arbeitgeber müssen auf dem beigefügten Formular bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und für deren Betrieb zwingend erforderlich sind.
Bitte beachten Sie die beigefügten Formulare
Allgemeinverfügung
Notbetreuungsformular